Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Verlust oder Beschädigung der Mietsache haftet der Mieter.

Es wird der Wiederbeschaffungswert berechnet.

Dies gilt auch für Schäden,welche durch höhere Gewalt verursacht werden, sowie für Einbruchdiebstahl,Diebstahl und Vandalismusschäden.

Der Vermieter kann für zu späte Lieferung, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat, nicht haftbar gemacht werden.

Die Anlieferung und Abholung erfolgt zu ebener Erde. Andere Bedingungen müssen abgesprochen werden.

Für jede Stornierung eines Auftrages werden mindestens 15% des Auftragsvolumens berechnet.

In folgenden Fällen wird ein erhöhter Stornierungsbetrag fällig:

Bei Stornierung von Mietmöbeln 14 Tage vor Auftragsbeginn fallen 50% des Auftragsvolumens an.

Bei der Stornierung von Zelten 42 Tage vor Auftragsbginn werden 35% des Auftragsvolumens berechnet.

Bei der Stornierung von Zelten 20 Tage vor Auftragsbeginn werden 70% des Auftragsvolumens berechnet.

Sollte eine Weitervermietung möglich sein, werden insgesamt 25% berechnet.

Bei Verwendung von Erdnägeln, ist der Mieter verpflichtet über Leitungen im Boden zu informieren.

Keine Haftung für Flurschäden.

Planen dürfen nicht mehr wie 30% geöffnet werden.

Nach der Veranstaltung müssen die Zelte bie zum Abbau komplett geschlossen werden.

Von den vorstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.